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Studienvoraussetzungen Teil 3

Eignungsprüfung

Nachdem die entsprechenden Unterlagen unter die Lupe genommen wurden, wird man beispielsweise zu einem Beratungs- oder Eignungsgespräche oder zu einer Zugangsprüfung eingeladen. Sie beinhaltet in der Regel Fragen zu Allgemein- sowie fachlichem Wissen. Es wird mündlich und schriftlich abgefragt. In manchen Bundesländern und Hochschulen gibt es ein Probestudium, das meistens zwischen zwei und vier Semestern dauert.

Auch nach einer bestandenen Feststellungsprüfung muss man sich an der Universität um einen Studienplatz bewerben beziehungsweise – wenn der Studiengang zulassungsfrei ist – dafür einschreiben. Informationen zur Bewerbung und Einschreibung findet man auf den Homepages der Immatrikulationsämter. Siehe dazu auch den Artikel Bewerben und Einschreiben.

Zulassung auf ein Fach begrenzt

Wenn man eine solche Prüfung bestanden hat, berechtigt das zur Aufnahme des Studiums in einem bestimmten Fach. Die Prüfung kann in der Regel nur für bestimmte Studiengänge abgelegt werden. Und auch die Zulassung gilt dann nur für diesen Studienschwerpunkt: Wer sich für den Bereich Wirtschaftswissenschaften qualifiziert hat, kann sich später nicht für Technik- oder Geisteswissenschaften immatrikulieren.
Feststellungsprüfungen für Fachhochschulen und Universitäten sind unterscheiden sich voneinander. Eine erfolgreich bestandene Feststellungsprüfung für Fachhochschulen berechtigt nur für das Studium an einer Fachhochschule, nicht an einer Universität.

Studieren ohne Hochschulreife bei besonderer Eignung oder Begabung

In bestimmten Studiengängen ist ein Studium ohne Hochschulreife auch möglich, wenn man eine besondere fachliche Eignung oder über eine besondere künstlerische bzw. gestalterische Begabung nachweisen kann. Zudem muss man eine den Anforderungen des Studiums entsprechende Allgemeinbildung mitbringen. Ein typischer Beispielsfall sind künstlerisch-gestalterisch geprägte Studiengänge wie die Fachrichtung Design.
Zudem können auch außergewöhnlich begabte Studieninteressente an vielen Hochschulen vor Abschluss der Schullaufbahn Zugang zum Studium bekommen. Voraussetzung ist aber in allen diesen Fällen, dass die Prüfungsordnung den besonderen Zugangsweg des betreffenden Studienganges erlaubt. Das kann man bei den Hochschulen erfragen.


 

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