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Studienvoraussetzungen Teil 4

Eignungsprüfungen auch mit Hochschulreife

Auch Kandidaten mit Abitur müssen in manchen Fächergruppen den Nachweis über eine bestandene, studiengangsspezifische Eignungsprüfung erbringen, um sich bewerben beziehungsweise einschreiben zu dürfen. Dazu gehören beispielsweise musische Fächer (Musik, Kunst) sowie der Bereich Sport.  Immer mehr Hochschulen führen Eignungstests auch für Studiengänge wie Geistes- oder Sozialwissenschaften ein. Aber Vorsicht: Mit der bestandenen Eignungsprüfung hat man noch keinen Anspruch auf einen Studienplatz. Interessierte sollten unbedingt die Hinweise zur Bewerbung oder Einschreibung auf den Seiten des Immatrikulationamtes beachten.

Berufserfahrung für alle gefordert?

Berufserfahrung vor dem Studium ist nicht nur eine Chance für Studien-Interessierte ohne Hochschulreife, sondern in einigen Studiengängen auch Zulassungs-Voraussetzung für alle Studierenden. In Fächern wie Medizin, Lehramt, Design oder Architektur müssen manchmal vor Beginn des Studiums entsprechende Praktika nachgewiesen werden. Dies gilt besonders für Fachhochschulen.

Sprachliche Vorkenntnisse

Vor allem in geisteswissenschaftlichen Studiengängen spielen Fremdsprachenkenntnisse eine besondere Rolle. Deshalb werden in einer Reihe von Studiengängen besondere Nachweise als Studienvoraussetzung  gefordert. Können die Nachweise nicht oder nicht vollständig erbracht werden, sollte man sich an den zuständigen Fachstudienberater oder an das Prüfungsamt wenden. Diese entscheiden über die Möglichkeit der Aufnahme des Studiums.
Zu Aufnahmebedingungen für Studien-Interessierte mit Abitur s.a. Artikel Bewerben und Einschreiben.


 

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