Hochschulabschluss1
- im Bereich der Sozialen Arbeit oder einem verwandten Studiengang im Bereich des Sozial-, Bildungs-, Erziehungs- oder Gesundheitswesens
oder
- gleich welcher Fachrichtung und mindestens anderthalbjährige Berufserfahrung vor, während oder nach dem Erststudium mit
fachlichem Bezug zum Master-Studium
und aktuelle Berufstätigkeit2
1) Studienabschluss als Magister oder Bachelor bzw. mit Diplom oder Staatsexamen. Abschlüsse von akkreditierten Bachelor-Ausbildungsgängen an Berufsakademien sind hochschulischen Bachelor-Abschlüssen gleichgestellt.
2) In Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden.