Ziel- und Berufsgruppen
Dieser berufsbegleitende Fernstudiengang ist ideal für
Erwerbstätige, die eine abgeschlossene Ausbildung in einem technischen
oder betriebswirtschaftlichen Beruf vorweisen können. Da die
Energiewirtschaft künftig auf mehr qualifizierte Experten angewiesen
sein wird, bietet sich dieser Bachelor of Engineering auch für Neu- und
Quereinsteiger an.
Berufsfeld
Als Absolvent des Bachelor-Studiums „Wirtschaftsingenieurwesen
Erneuerbare Energien“ besitzen Sie stark gefragte Fach- und
Managementkompetenzen. Besonders dynamisch ist der Markt der
erneuerbaren Energien – und das sowohl langfristig als auch
international. Ihr interdisziplinäres Know-how können Sie vielfältig
einsetzen, wie zum Beispiel in:
- Unternehmen der Energie-, Versorgungs-, Automobil- und Umwelttechnik
- Ingenieurbüros im Energiebereich
- Unternehmensberatungen mit Schwerpunkt Energietechnik
- Gutachter- und Sachverständigenbüros
- Öffentlichen Verwaltung, Vereinen, Verbänden
Voraussetzungen
Zugangsmöglichkeit Nr. 1: allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder fachgebundene Hochschulreife.
Zugangsmöglichkeit Nr. 2: allgemeine oder fachgebundene Fachhochschulreife.
Zugangsmöglichkeit Nr. 3: eine vom Hessischen Kultusministerium als gleichwertig anerkannte Hochschulzulassungsberechtigung (z. B. Meister und staatlich geprüfte Techniker).
Zugangsmöglichkeit Nr. 4: Studieren als Gasthörer: Beginn des Studiums ohne die genannten drei Zugänge. Nach 2 Leistungssemestern wird die Hochschulzugangsprüfung (HZP) abgelegt. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- eine nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich.- eine anschließende mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich.
Wenn ein Studium angestrebt wird, das fachlich nicht mit der absolvierten Ausbildung oder Berufstätigkeit verwandt ist, muss das durch Ausbildung und Berufstätigkeit erworbene Wissen durch qualifizierte Weiterbildung mit einem Stundenumfang von mindestens 400 Stunden in einem angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich erweitert oder vertieft werden.
Nach erfolgreicher Hochschulzugangsprüfung (HZP) wird der Status von Gasthörer in ordentlicher Student geändert.
Zulassung