Welches Studium wird mit BAföG gefördert?
Die wohl bekannteste Form der Studienunterstützung ist das BAföG. Es ermöglicht auch Studierenden aus einkommensschwachen Familien den Zugang zur Hochschulbildung. Mit rechtzeitigem Antrag und guter Vorbereitung können viele Studierende von dieser Unterstützung profitieren und sich während des Studiums ganz auf ihre Ausbildung konzentrieren.

Für viele Studierende ist das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) eine unverzichtbare Unterstützung, um die finanzielle Belastung eines Studiums zu bewältigen. Die Förderung wird zur Hälfte als Zuschuss, zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt und richtet sich nach den individuellen Lebens- und Einkommensverhältnissen. Doch der Antrag auf BAföG wirft oft Fragen auf. Ein Überblick über Voraussetzungen, Berechnung und Rückzahlung schafft Klarheit.
Allgemeine Voraussetzungen der Förderung
Wer hat Anspruch auf BAföG?
BAföG richtet sich an Studierende, deren eigenes Einkommen und Vermögen sowie das ihrer Eltern nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt und die Studienkosten zu decken. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder eine vergleichbare Berechtigung (z. B. EU-Bürger mit Aufenthaltsrecht).
- Alter: Antragsteller dürfen in der Regel nicht älter als 30 Jahre sein (für Masterstudiengänge 35 Jahre), es sei denn, es liegen besondere Gründe vor.
- Hochschulart: Die Förderung gilt für staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen sowie für bestimmte berufliche Ausbildungsstätten.
- Leistungsnachweis: Ab dem 5. Semester müssen Studierende nachweisen, dass sie ausreichend Studienleistungen erbracht haben.
Wie wird der Förderbetrag berechnet?
Der BAföG-Betrag wird individuell berechnet und setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Maßgeblich sind:
- Einkommen der Eltern: Der größte Einflussfaktor. Je höher das Einkommen der Eltern, desto geringer fällt die Förderung aus.
- Eigene Einkünfte und Vermögen: Einkommen aus Nebenjobs und eigenes Vermögen werden ebenfalls angerechnet. Es gibt jedoch Freibeträge (z. B. 520 Euro monatlich für Nebenjobs).
- Lebenssituation: Faktoren wie Wohnort, Mietkosten und Krankenversicherung beeinflussen den Förderbetrag.
Der maximale Förderbetrag liegt derzeit bei 934 Euro pro Monat (Stand: 2024) und setzt sich aus einem Grundbedarf und möglichen Zuschlägen zusammen, etwa für Miete oder Krankenversicherung.
Wie stellt man einen BAföG-Antrag?
Der BAföG-Antrag erfolgt in mehreren Schritten:
- Antrag einreichen: Dies kann online über das BAföG-Portal oder in Papierform beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung erfolgen.
- Unterlagen beifügen: Dazu gehören Einkommensnachweise der Eltern, Mietverträge, Immatrikulationsbescheinigungen und der eigene Steuerbescheid.
- Bearbeitung abwarten: Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen dauern, daher sollte der Antrag rechtzeitig eingereicht werden – idealerweise vor Studienbeginn.
Rückzahlung: Was kommt nach dem Studium?
Nach dem Studium beginnt die Rückzahlung des BAföG-Darlehens. Die wichtigsten Punkte:
- Höhe der Rückzahlung: Nur der Darlehensanteil (maximal 50 % der Förderung) muss zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung ist auf 10.010 Euro gedeckelt.
- Zinsen: Die Rückzahlung erfolgt zinsfrei.
- Beginn der Rückzahlung: Fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer startet die Rückzahlung, sofern das Einkommen bestimmte Freibeträge übersteigt.
Alternativen und Ergänzungen zum BAföG
Nicht alle Studierenden erfüllen die Voraussetzungen für BAföG oder erhalten den vollen Förderbetrag. In solchen Fällen können Alternativen oder Ergänzungen helfen. Vielleicht kommt ein Stipendium in Frage oder ein Studienkredit kann bei der finanziellen Überbückung helfen.

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