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Bewerben und Einschreiben Teil 3

Zulassungsfreie Fächer und Immatrikulation

Bei zulassungsfreien Fächern kann man sich einfach einschreiben, ohne vorher ein Bewerbungsverfahren zu durchlaufen. Aber auch in zulassungsbeschränkte Studiengänge muss man sich einschreiben, wenn man die Zulassung hat. Das geschieht meist im Immatrikulationsamt oder Studentensekretariat/-büro. „Immatrikulation“ bedeutet ebenfalls Einschreibung beziehungsweise Registratur an einer Hochschule. Beim Einschreiben sind bestimmte Fristen zu beachten, die beispielsweise für das Sommersemester meist zwischen August und Oktober liegen. Aber Vorsicht – die Länge des Zeitraumes ist unterschiedlich. Ist die Frist vorbei, kann man sich nicht mehr einschreiben.

Wie die Einschreibung genau abläuft, erfährt man auf der Internetseite der Uni oder FH. Manchmal können die geforderten Unterlagen auch schriftlich eingereicht werden. In der Regel muss man aber mit ihnen vor Ort erscheinen. Die Einschreibefristen unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule und von Fach zu Fach.

Einschreiben – was brauche ich?

Für die Immatrikulation sind meist die folgenden Unterlagen erforderlich: eine Bescheinigung über die Krankenversicherung, der Personalausweis oder Pass  und das Abiturzeugnis im Original beziehungswiese die Hochschulzulassung sowie gegebenenfalls die Zulassung für den Studiengang. Wer sein Abitur nicht an einer deutschen Schule gemacht hat, braucht eventuell weitere Unterlagen und Zulassungen.
Die Semestergebühren kann man meist vor Ort zahlen, manchmal muss ein Zahlungs-Beleg schon mitgebracht werden. Genaues über die Unterlagen erfährt man auf den Seiten der Hochschule im Internet. Da die Warteschlangen vor dem Immatrikulationsamt häufig lang sind, sollte man jeden unnötigen Gang vermeiden.


 

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