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Bundeswehruniversitäten Teil 2

Studieren an einer Bundeswehruniversität

Rund 2000 Offiziersanwärter werden jährlich von der Bundeswehr eingestellt. Davon erhalten ungefähr 95 Prozent eine Studienzusage. Zunächst erfolgt eine 15-monatige allgemein-militärische Ausbildung zum Offizier. Daran angeschlossen wird ein Studium in einem der 20 zivil anerkannten Studiengänge. Die Regelverpflichtungszeit beträgt 13 Jahre und für das Studienfach Humanmedizin 17 Jahre. Allerdings soll das Studium die Offiziere auch befähigen, nach ihrer Dienstzeit den Weg in einen Zivilberuf zu finden.

Während des Studiums erhalten die Studierenden weiterhin ihre Bezüge und werden weitestgehend vom Dienst freigestellt. Daher können sich die Studierenden an einer Bundeswehruniversität auf ihr Studium konzentrieren und sind nicht auf BAföG oder einen Nebenjob angewiesen. Offiziersanwärter, die anschließend in den Sanitätsdienst möchten, studieren sodann Human-, Zahn-, Tiermedizin oder Pharmazie an einer öffentlichen Hochschule. Sie werden ebenfalls vom Dienst freigestellt, erhalten auch weiterhin ihre Bezüge sowie eine Übernahme der Studiengebühren.

Aufbau und Organisation des Studiums

Das Studium an einer Bundeswehruniversität ist in Trimester gegliedert und sieht eine Regelstudienzeit von drei ein viertel Jahren bei einem Diploms-Studium, zwei ein viertel Jahre bei einem Bachelor- und vier Jahre bei einem Master-Studium vor. Die Abschlüsse der Bundeswehruniversitäten sind zivil anerkannt, da das allgemeine staatliche Hochschulrecht auch an den Bundeswehhochschulen angewendet wird. Die akademischen Grade richten sich nach dem Hamburger und bayrischen Hochschulrecht.

Nach den Zielsetzungen des Bologna-Prozesses wurden an den Bundeswehruniversitäten die Studienstruktur auf Bachelor und Master umgestellt. Dies erfolgte zum Herbst-Trimester 2007. Seitdem sind an der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg alle Studiengänge umgestellt. Auch an der Universität der Bundeswehr München folgt der Großteil der Studien dem neuen Modell. Zukünftig sollen nur Studierende, die nach sieben Semestern 180 ECTS-Punkten erreicht haben, ein Master-Studium beginnen können.


 

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