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Bildungskredite Teil 2

Der Bund bürgt

Der Zinssatz wird jährlich im April und im Oktober dem aktuellen Zinsniveau angepasst. Gemäß des Kreditvertrags müssen die erhaltenen Leistungen nach einer mit der ersten Auszahlung beginnenden Frist von vier Jahren in monatlichen Raten von 120 Euro zurückgezahlt werden. Er kann aber auch vorab ganz oder teilweise beglichen werden. Sollte aufgrund von Zahlungsunfähigkeit die Bürgschaft des Bundes in Anspruch genommen werden, übernimmt das Bundesverwaltungsamt die Einziehung der noch offenen Rückforderung. Auch für die Ausbildung im Ausland kann der Kredit in Anspruch genommen werden, wenn die Hochschule im Ausland der inländischen Ausbildungsstätte gleichwertig ist.

Wer kann den Bildungskredit erhalten?

Aussicht auf einen Bildungskredit für die Finanzierung des Bachelorstudiums haben Studenten, die dieses gemäß des Paragraphen 19 des Hochschulrahmengesetzes (1999) absolvieren. Neben deutschen Staatsangehörigen können Bürger der Europäischen Union und Staatsangehörige von Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums, die ein Recht auf Daueraufenthalt im Sinne des Freizügig-keitsgesetzes der EU besitzen, den Bildungskredit zu beantragen. Darüber hinaus haben auch andere Ausländer, die eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt in Deutschland besitzen die Möglichkeit, durch diesen Kredit gefördert zu werden. Unter bestimmten Bedingungen wird bei interessierten Ausländern auf diese Regelungen verzichtet und die Förderung unter einer Sonderregelung gewährt. Um den Kredit zu erhalten, dürfen Hochschüler das 36. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.  


 

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